Diskussionsrunden >> Fragen > Kontrolle |
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Clan: MoKelZ Postings: 2431 |
ES IST GESETZLICH VERBOTEN!!! Das mit der Ausnahme wollten hier schon viele erzählen. Trefft euch doch in der Dönerbutze gegenüber der Halle. Mit nem Erziehungsberechtigten darfste auch als Besucher rein. Und red nich soviel von sich in andere reinversetzen. Versetz dich mal in die Orgas, die stehen mit einem Bein im Knast wenn die dich wissentlich reinlassen - klingt übertrieben is aber so! __________________ If you have a hammer, everything looks like a nail. |
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Clan: idle crew Postings: 1976 |
wie bereits in andren threads erwähnt können wir keine ausnahme machen weil es der gesetzgeber so vorschreibt - und wenn dann doch einer u18 bei ner kontrolle in der halle ist können wir verantwortlichen da zu sehr hohen strafen verknackt werden, und das wollen wir nun wirklich nicht. wenn du nun aber schon in ilsenburg wohnst und dir das kennenlernen deiner leute mit das wichtigste ist wärs doch ne idee das du dich mit deinen clankollegen verabredest das ihr an einem abend mal in irgendne kneipe in der stadt geht, dann triffst du deine kollegen und wir kriegen keinen ärger mit dem jugendschutz - und du als einheimischer wirst dich ja auskennen was gute kneipen vor ort angeht. __________________ fnööt |
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Clan: MoKelZ Postings: 4604 |
Öhm, wie war das mit dem Führerschein, also wenn ... Nein, nicht nochmal __________________ Manche sagen, ich sei bekloppt, ich find mich verhaltensoriginell! |
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Clan: Kein Clan Postings: 4643 |
"Folgen bei Nichtbeachtung Was droht einem als Veranstalter? Im harmlosen Fall erscheint die Polizei und/oder das Jugendamt auf der Veranstaltung zu einer unangemeldeten Kontrolle. Die Folge wäre das sofortige Verbot aller indizierten Spiele und der Rauswurf alle Jugendlichen unter 18 Jahren, wenn keine Vollmacht der Eltern vorliegt. Es kann aber auch anders laufen. Besagte Damen und Herren erscheinen und verlangen die sofortige Schliessung der Veranstaltung. Dann ist es mit dem Spass vorbei. Im Extremfall könnten die Beamten auch die Beschlagnahmung aller Rechner sowie des Netzwerkequipments anordnen. Die rechtliche Grundlage dafür ist auf jeden Fall vorhanden. Das ist ein "könnte" - die Realisierbarkeit solcher Maßnahmen ist natürlich eine andere Sache. Aber es sei eben darauf hingewiesen, dass es möglich ist. Und als wenn das alles noch nicht genug wäre, kann dann auch noch der Gang zum Kammerdiener verordnet werden. Vor Gericht zählt nicht, dass man es ja nur gut gemeint hat, sondern nur das, was wirklich passiert ist und wie sich das mit den Gesetzen in Einklang bringen lässt. Die Strafen reichen von einem Bussgeld ab 1.000,- Euro bis hoch zu 50.000 Euro. Und bei besonderer Schwere kann auch Freiheitsentzug erfolgen. Hier sieht das JUSchG bis zu 5 Jahre vor." Quelle: http://www.lanparty.de/features/ind...=showfaq&id=304 |
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Clan: Postings: 1188 |
@XXLRay >Mit nem Erziehungsberechtigten darfste auch als >Besucher rein. Stimmt so nicht. __________________ Ich war's nicht!™ |
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